Gültig ab Januar 2004
In Ergänzung zu unseren Preislisten und Preisangeboten gelten für unsere Lieferungen noch folgende Bedingungen:
1. Für alle unsere Lieferungen und Angebote gelten unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Unser Kunde erkennt diese in der jeweils geltenden Fassung mit Auftragserteilung auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung mit uns an. Abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber können leider nicht gelten.
2. Unsere Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und
unverbindlich. An ein speziell für einen Kunden ausgearbeitetes Angebot
halten wir uns für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden, beginnend mit
dem Datum der Angebotserstellung. (Bestellungen unserer Kunden sind
ebenfalls 30 Tage bindend – gilt nicht für Neukunden.)
Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Falls wir keine Auftragsbestätigung senden sollten, kommt der Vertrag
durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande. Für den Umfang
unserer Lieferung ist unsere Rechnung maßgeblich.
Wir liefern unseren Kunden hochwertige Ware, sind jedoch darüber hinaus
laufend um Verbesserungen unseres Angebotes bemüht. Sollten solche
Verbesserungen nach Bestellung oder Vertragsabschluss erfolgen, dürfen
wir dem Kunden die mit Verbesserungen versehene Ware liefern.
3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk Niederwürschnitz. Wir tragen
daher die Gefahr für die Ware bis zur Übergabe an die für die Auslieferung
zuständige Transportperson. Sobald die Ware von uns an die Transportperson
zur Auslieferung übergeben worden ist, geht die Leistungsgefahr auf
unseren Kunden über. Ausnahme ist hierbei die direkte Anlieferung durch
uns beim Kunden. In diesem Fall geht die Leistungsgefahr mit Übergabe
der Ware an den Kunden.
Sollte Ware wider Erwarten nicht vorrätig verfügbar sein, sind wir zu Teillieferungen
berechtigt. Wir werden uns bestmöglich bemühen, fehlende
Ware umgehend an unsere Kunden auszuliefern. In speziellen Fällen behalten
wir uns die Nennung des voraussichtlichen neuen Liefertermines vor,
damit die Ware vom Kunden erneut bestellt werden kann.
Für bestimmte Lieferfristen ist zwischen uns und unseren Kunde eine ausdrückliche
Vereinbarung zu schliessen. Lieferfristen beginnen mit dem
Datum des Vertragsabschlusses.
Sollten Hindernisse ausserhalb unserer Einflussmöglichkeiten auftreten, wie
zum Beispiel höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote,
Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher
Rohstoffe, verlängern sich Lieferfristen angemessen. Während der
Dauer dieser Umstände besteht keine Haftung unsererseits für hierdurch
verursachte Schäden und Folgeschäden.
Soweit Lieferfristen durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten überschritten
und wir auch trotz Nachfristsetzung unseres Kunden von mindestens
14 Tagen nicht liefern sollten, ist unser Kunde selbstverständlich zum
Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Sofern bereits Teillieferungen erfolgt
sind, ist ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag nur möglich, wenn die übrige
Lieferung für unseren Kunden nicht von Interesse ist.
Sollte umgekehrt der Kunde mit der Abnahme unserer Lieferung oder eines
Teils davon in Verzug geraten, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
In diesem Fall steht uns eine Schadenspauschale in Höhe von
20% des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer zu, wenn wir nicht einen höheren
Schaden nachweisen oder unser Kunde einen geringeren.
4. Sollte gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel aufweisen, ist dieser
vom Kunden unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung
schriftlich bei uns zu rügen. Ein verdeckter Mangel ist vom Kunden
ebenfalls unverzüglich, längstens innerhalb 14 Tagen nach Bekanntwerden,
schriftlich bei uns zu rügen.
Bei Lieferung mangelhafter Ware dürfen wir diese – soweit möglich – zunächst
austauschen oder nachbessern. An Ware, die zum Zwecke des Austausches
zurückgegeben wird, erwerben wir Eigentum. Sollte die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist unser Kunde berechtigt, entweder
eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag
zurückzutreten. Sollten nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen,
ist ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag nur möglich, wenn die übrige
Lieferung für unseren Kunden nicht von Interesse ist.
Damit wir einen gerügten Mangel prüfen und beheben können, hat der Kunde die
betreffende Ware ordnungsgemäß an uns zurückzusenden.
5. Für alle Bestellungen gelten die in unseren Angeboten und in den jeweils gültigen
Preislisten aufgeführten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer
in der jeweils geltenden Höhe. Anfallende Verpackungskosten (insbesondere bei
Kleinbestellungen) sowie Versendungskosten und Transportversicherung (die wir
nur auf besondere Weisung unseres Kunden abschließen), gehen zu Lasten unseres
Kunden und werden von uns zusätzlich berechnet.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme. Sofern
auf Grund gesonderter Absprache die Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist
der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen netto
zu zahlen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von
5% p.a. über dem jeweilen Diskontsatz unserer Hausbank.
Unsere Kunden sind berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche aufzurechnen. Im übrigen ist eine
Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechten
ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug unserer Kunden sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher
Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Lieferung
auszusetzen oder Vorauszahlungen für alle zukünftigen Lieferungen zu verlangen.
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine Zahlung erfolgen, sind wir
berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und Zahlung der uns entstandenen
Kosten sowie des entgangenen Gewinns zu verlangen.
6. Bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten unsererseits sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten unserer einfachen Erfüllungsgehilfen ersetzen wir unseren Kunden den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung ist für jeden Einzelfall auf den zweifachen Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung an den Kunden begrenzt. Im übrigen bitten wir unsere Auftraggeber um Verständnis dafür, dass zur Vermeidung von Kostensteigerungen unsere Haftung im übrigen ausgeschlossen ist.
7. Die von uns an unsere Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer
Forderungen unser Eigentum und darf Dritten nicht verpfändet oder zur Sicherheit
übereignet werden.
Wird die Ware vor Erfüllung unserer Forderungen weiterverkauft, tritt unser Kunde
uns bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderungen schon jetzt die aus dem
Weiterverkauf entstehenden Ansprüche im voraus in voller Höhe mit allen Nebenrechten
zur Sicherheit ab. Unser Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt,
solange er Forderungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug nicht
widersprochen haben. Eingezogene Beträge sind bei Fälligkeit unserer Forderungen
an uns abzuführen.
Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte sowie bei Beschlagnahme oder Pfändung
wird unser Kunde sofort unter Beifügung der verfügbaren Unterlagen (wie
zum Beispiel Pfändungsprotokolle etc.) Benachrichtigen und den Dritten auf unsere
Sicherungsrechte hinweisen. Der Kunde wird alle Abwehrmaßnahmen auf seine Kosten
einleiten, damit unsere Sicherungsrechte nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen
teilt uns der Kunde den Namen und die Anschrift seiner Kunden mit, damit
wir die Sicherungsabtretung den Schuldnern anzeigen können. Der Kunde wird uns
auch die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Unterlagen aushändigen.
8. Wir weisen darauf hin, dass Daten unserer Kunden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden (§26 BDSG).
9. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Chemnitz.
AGB's als PDF